Wählen Sie die Art des Vertrags: Arbeitsvertrag, Mietvertrag oder anderer Vertrag.
Geben Sie das Datum ein, an dem die Kündigung zugestellt wird.
Erfahren Sie, zu welchem Termin das Vertragsverhältnis frühestens enden kann.
Gesetzliche Kündigungsfristen:
Längere Fristen können vertraglich vereinbart werden.
Kündigungsfrist: 3 Monate
Kündigungstermin: Ortsüblicher Termin; fehlt ein Ortsgebrauch, Ende einer dreimonatigen Mietdauer.
Der Rechner verlangt deshalb den Termin aus Vertrag beziehungsweise Ortsgebrauch.
Kündigungsfrist: 6 Monate
Kündigungstermin: Ortsüblicher Termin; fehlt ein Ortsgebrauch, Ende einer dreimonatigen Mietdauer.
Bei Geschäftsmiete sind längere vertragliche Fristen üblich.
Krankenkasse Grund: Kündigung bis 30. November für Wechsel per 1. Januar
Sach- und Zusatzversicherung: 3 Monate auf Ende des dritten oder jedes folgenden Versicherungsjahres (VVG Art. 35a).
Lebensversicherung: Kündigung durch den Versicherungsnehmer nach Ablauf eines Jahres (VVG Art. 89).
Fitness: Meist 3 Monate vor Ablauf
Handy/Internet: Meist 60 Tage vor Ablauf
Diese Fristen stammen aus Vertrag/AGB und sind keine allgemeinen gesetzlichen Fristen.
Zugang der Kündigung: Massgebend ist grundsätzlich der Zugang beim Empfänger, nicht der Poststempel. Bei Einschreiben können Abholung und Zustellfiktion relevant sein.
Formvorschriften: Der Vermieter muss Wohn- und Geschäftsräume mit dem kantonal genehmigten Formular kündigen. Arbeitskündigungen sind grundsätzlich formfrei; Schriftform kann vereinbart sein.
Schweizerisches Obligationenrecht (OR)
Bei der Miete von Wohnungen können die Parteien mit einer Frist von drei Monaten auf einen ortsüblichen Termin oder, wenn es keinen Ortsgebrauch gibt, auf Ende einer dreimonatigen Mietdauer kündigen.
Bei der Miete von Geschäftsräumen können die Parteien mit einer Frist von sechs Monaten auf einen ortsüblichen Termin oder, wenn es keinen Ortsgebrauch gibt, auf Ende einer dreimonatigen Mietdauer kündigen.
Während der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis jederzeit mit einer Kündigungsfrist von sieben Tagen gekündigt werden. Abweichende schriftliche Regelungen sowie Normal- oder Gesamtarbeitsverträge sind zu prüfen.
Separat vermietete möblierte Zimmer sowie Einstellplätze können mit zwei Wochen Frist auf Ende einer einmonatigen Mietdauer gekündigt werden.
Der Versicherungsnehmer kann auf Ende des dritten oder jedes folgenden Versicherungsjahres mit einer Frist von drei Monaten kündigen. Ein früheres vertragliches Recht bleibt möglich; für Lebensversicherungen gilt diese Bestimmung nicht.
Der Versicherungsnehmer kann nach Ablauf eines Jahres vom Lebensversicherungsvertrag zurücktreten beziehungsweise ihn kündigen. Die Erklärung muss in einer durch Text nachweisbaren Form erfolgen.
Für den Wechsel per 1. Januar muss die Kündigung grundsätzlich bis 30. November beim Versicherer eintreffen. Der Wechsel per 1. Juli mit Eingang bis 31. März ist auf das Standardmodell mit freier Arztwahl und ordentlicher Franchise beschränkt.
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